Vollständige Version anzeigen : Katzenhalter kriminalisiert durch nesträuberischen Freigänger?
Kuscheltiger
11.05.2007, 21:36
Hallo liebe Community.
Sorry erst einmal dafür, dass ich mein Anliegen hier mit in dieses Topic schreibe, aber es schien mir von allen vorhandenen am Passensten zu sein, da es sich auch mit Freigängern beschäfftigt.
Neue Topic´s kann man ja leider z.Zt. nicht anlegen. :-?
Es geht um folgendes:
Mein Kater ist auch Freigänger und seit ca. 2 Wochen hat er die dumme Angewohnheit, Nester/Gelege von Vögeln zu plündern. :shock:
Er hat mir schon 2x einen Jungvogel hier angeschleppt. Im ersten Fall war das arme Tier bereits weit genug entwickelt und auch weitestgehend unverletzt, sodass ich es wieder freilassen konnte. Fliegen konnte er schon.
Im zweiten Fall war es jedoch anders. Das arme Tier hat durch die Bissverletzung schon viel Blut verloren, war noch extrem jung, noch blind und nackt und lebte auch noch, hatte aber keine Überlebenschance mehr.
Nun hat mir jemand aus der Nachbarschaft erzählen wollen, dass ich als Halter des Katers, dafür angezeigt werden könnte, wenn er Nester von heranwachsenden Vögeln plündert.
Nun meine Frage:
Stimmt das?
Kann man mich, als Halter einer frei laufenden Katze/Kater, dafür strafrechtlich zur Verantwortung ziehen, wenn er, egal wo, Nester plündert, auf die niemand einen besitzrechtlichen Anspruch hat?
Denn auch wenn dies eine sehr unschöne Sache ist, wie ich es ja auch sehe, ist es aber letztlich doch der "natürliche Lauf der Dinge" oder wie seht ihr das?
In der freien Wildbahn findet nun einmal immer eine "natürliche Selektion" statt. Daran würde auch ein dt. Gericht nichts ändern.
Anders sähe es aus, wenn mein Kater z.B. in einen Taubenschlag eindringen würde und ein paar Tauben killen würde.
Das wäre dann fremder Eigentum und mein Kater hätte so eine Sachbeschädigung begangen für die ich dann (bedingt) verantwortlich bin.
Es gab ja tatsächlich schon einmal ein Urteil, wo einem Katzenhalter auferlegt wurde zu verhindern, dass seine Katze das Nachbargrundstück betritt. Da ging es auch um einen Taubenzüchter, der da geklagt hatte.
Schwachsinn so etwas und kaum zu realisieren.
Eine Katze ist schließlich kein Hund, den man mit einem eingezäunten Grundstück daran hintern kann, es zu verlassen. :s01_01:
^Mary Poppins^
12.05.2007, 19:02
Hallo,
nun kann man ja wieder Themen erstellen!
Deshalb habe ich deine Frage abgetrennt - so bekommst
du eher Antworten!?
valeska 1
12.05.2007, 19:15
Wie wär´s, wenn die Katzenhalter ihre Katzen zumindest in der Brutzeit mal im Haus halten??? Hundehalter müßen ihre Hunde auch monatelang an der Leine halten...zum Shutz der Jungtiere.
Sorry...euch ist doch hoffentlich klar, das Jäger JEDE wildernde Katze...und nix anderes ist Nesträubern...erschiessen darf!?? Man kann dich vermutlich nicht rechtlich rankriegen...aber ich hätte schon ein schlechtes Gewissen, wenn ich wüßte das meine Katze draußen Jungvögel killen geht!
Sicher ist es bedingt "der Lauf der Dinge"...aber rechne mal hoch, wie viele Vögel jährlich durch die tausenden von Freigängern gekillt werden! Da wundert es nicht, das einige Arten von Wildvögeln vom Aussterben bedroht sind!
Ich werde mich jedenfalls in meinem Carport mit der Softair auf die Lauer legen, wenn "meine" Gartenrotschwänze dieses Jahr wiederkommen und Nachbarkater nix besseres zu tun haben, als auf unserem Auto rumzutoben, um an das nich ohne Weiteres vom Boden zu erreichende Nest zu kommen. Wasserpistole hatte nämlich Null Erfolg...tja, dann gibt´s dies Jahr halt nen paar blaue Flecken!
Hallo,
ich finde es geradezu borniert, den Schaden an Wildtieren, verursacht durch eine freilaufende Hauskatze, als "natürlichen Lauf der Dinge" abzuschreiben.
Das Leben einer Hauskatze hat nichts mit dem Leben einer Wildkatze zu tun, sie jagd tatsächlich nur wegen des Triebs, nicht um sich zu ernähren.
Während der Brutzeit hat ein Freigänger meiner Meinung nach entweder nur kontrollierten Freigang zu haben oder eben gar keinen.
LG von Julie
Kuscheltiger
13.05.2007, 10:29
Hallo,
nun kann man ja wieder Themen erstellen!
Deshalb habe ich deine Frage abgetrennt - so bekommst
du eher Antworten!?
Danke.
Als ich das Posting erstellt hatte, ging es noch nicht.
Es ging lt. Ankündigung des Admins nicht und auch unten links in dem steht, was mir erlaubt und nicht erlaubt ist, stand eindeutig, dass ich keine Themen erstellen darf.
Wie wär´s, wenn die Katzenhalter ihre Katzen zumindest in der Brutzeit mal im Haus halten???
Du hast offensichtlich keine Katze oder? Zumindest keinen Freigänger!
Denn dann wüsstest du, dass man eine Katze, die es gewohnt ist, raus zu dürfen, nicht mal einfach so einige Wochen drin lassen kann. :ranting:
Hundehalter müßen ihre Hunde auch monatelang an der Leine halten...zum Shutz der Jungtiere.
Was ist denn das für ein Argument?
Du versuchst hier Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Das geht eben nicht!
Pferdehalter müssen ihre Tiere ja z.B. auch immer in eingezäuntem Gelände halten oder zumindest beaufsichtigt, wenn sie sie z.B. ausreiten.
Aber das dürfte wohl genau so ein (falscher) Vergleich sein.
Sorry...euch ist doch hoffentlich klar, das Jäger JEDE wildernde Katze...und nix anderes ist Nesträubern...erschiessen darf!??
Ich weiß nicht, wo du das gelesen hast, aber es ist definitiv so nicht korrekt!
Jäger dürfen lediglich Katzen erschießen, wenn sie sich min. 400 m entfernt von der nächst gelegenen Wohngegend aufhaltend angetroffen werden, müssen es aber nicht. Hierbei ist es auch irrelevant, ob die Katze dabei wildert oder nicht. Die Entfernung ist hier maßgebend.
Man kann dich vermutlich nicht rechtlich rankriegen...aber ich hätte schon ein schlechtes Gewissen, wenn ich wüßte das meine Katze draußen Jungvögel killen geht!
"Vermutlich"?
Vielleicht kannst du dich nicht mehr daran erinnern, aber das war genau die Primärfrage in meinem Eingangsposting. Deswegen müsste ich das schon etwas genauer wissen.
Und ja, ein schlechtes Gewissen habe ich auch. Jedes mal!
Zum Glück handelt es sich bei den bisher "gekillten", bzw. verletzten Vögeln nicht um vom Aussterben bedrohte Arten, denn es waren beide male Drosseln.
Sicher ist es bedingt "der Lauf der Dinge"...aber rechne mal hoch, wie viele Vögel jährlich durch die tausenden von Freigängern gekillt werden! Da wundert es nicht, das einige Arten von Wildvögeln vom Aussterben bedroht sind!
Zum einen ist es so, wie schon oben geschrieben, dass es sich in meinem Fall um Drosseln handelt, also nicht um eine seltene Art und zum anderen ist es ja auch so, dass wenn eine Vogelart deswegen "aussterben" sollte, weil sie von Katzen (oder anderen Tieren) während der Brutzeit "gekillt" wurde, hat es die Natur eben so eingerichtet, dass die Tierart ausstirbt.
Man sollte viel mehr mal daran denken, wie viele Tiere/Tierarten sterben/aussterben, nur von Menschenhand verursacht.
Und das ist dann ganz sicher nicht mehr "der Lauf der Dinge"!
So sehe ich das eben und ich denke, dass es auch die meisten anderen (rational denkenden) Menschen so sehen.
Ich werde mich jedenfalls in meinem Carport mit der Softair auf die Lauer legen, wenn "meine" Gartenrotschwänze dieses Jahr wiederkommen und Nachbarkater nix besseres zu tun haben, als auf unserem Auto rumzutoben, um an das nich ohne Weiteres vom Boden zu erreichende Nest zu kommen.
Dir ist aber schon klar, so will ich zumindest hoffen, dass es gleich dreifach illegal ist, was du da gerade angekündigt hast?
Selbstjustiz: Du müsstest zunächst mit dem Halter des/der Kater reden, notfalls eine Anzeige gegen ihn machen, wg. Sachbeschädigung, wenn sie auf deinem Auto "herum turnen".
Tierquälerei: Verstoß gegen das Grundgesetz (verankerte Tierschutzgesetz) und gegen das WaffG (bei einer E0 ab > 0,5 Joule Bewegungsenergie), wenn du mit einer Schusswaffe < oder > 0,5 Joule (max.) Bewegungsenergie (E0) auf ein Wirbeltier schießt!
WaffG.: Wenn du mit einer Waffe, die eine E0 ab > 0,5 Joule Bewegungsenergie auf einem nicht befriedeten Besitztum schießt, bzw. auf befriedetem Besitztum und nicht sicherstellen kannst, dass das/die Projektil/e diese Grundstück nicht verlassen können, machst du dich schon strafbar, i.S.d. WaffG.!
Bei einem Carport dürfte es da quasi unmöglich sein, da dort wohl eine direkte Anbindung an eine öffentliche Straße sein dürfte.
Aber es reicht hier ja auch schon, wenn nur die theoretische Möglichkeit besteht, dass das Projektil (das 6 mm Geschoss) euer/dein Grundstück verlassen kann!
Viele Leute meinen, dass Softair "Spielzeug" wären, aber das gilt lediglich für die mit einer E0 bis max. < 0,5 Joule! Die ab > 0,5 Joule sind erst ab 18 Jahren, zwar erwerbschein frei, aber dennoch nicht in der Öffentlichkeit zu führen (sonst nur mit Waffenschein, bzw. WBK) und sie unterliegen voll dem WaffG.!Wasserpistole hatte nämlich Null Erfolg...tja, dann gibt´s dies Jahr halt nen paar blaue Flecken!
Sollte ich dich, oder auch jemand Anderen, dabei erwischen, dass er mit o. g. Waffen auf Tiere schießt, werde ich sehr unangenehm werden und diese Person in jedem Fall wegen der ebenfalls o. g. Verstöße anzeigen.
Besonders die Verstöße gegen das WaffG. sind keine Kavaliersdelikte und werden, nicht ohne Grund, mit hohen Strafen belegt!
Hallo Kuscheltiger,
Katze>>>>Freigang>>>>Nestraub>>> ist und bleibt ein schwieriges Thema :-?
klar wissen wir Katzenbesitzer das es nicht einfach ist eine Katze die Freigang gewöhnt ist die dann auf einmal nur in der Wohnung zu halten.
Wie es Rechtlich aussieht? :s02_03: :s03_05:
damit hab ich mich noch nicht beschäftigt, denn meine leben nur in der Wohnung.
zudem kannst du dir gerne mal zwei Therads durchlesen :lol: :
Katze geschockt (http://forum.dhd24.com/showthread.php?t=4670)
Katze sitzt immer auf Nachbar´s Motorhaube (http://forum.dhd24.com/showthread.php?t=9684)
Kiwi-Maggie
18.05.2007, 09:49
Zitat:(sichtbar gemacht)
es ja auch so, dass wenn eine Vogelart deswegen "aussterben" sollte, weil sie von Katzen (oder anderen Tieren) während der Brutzeit "gekillt" wurde, hat es die Natur eben so eingerichtet, dass die Tierart ausstirbt.
Man sollte viel mehr mal daran denken, wie viele Tiere/Tierarten sterben/aussterben, nur von Menschenhand verursacht.
Und das ist dann ganz sicher nicht mehr "der Lauf der Dinge"!
;-) wenn der mensch nicht da wäre würden sicher erst keine tiere aussterben... naja anderes thema...
hat deine katze so ein halsband mit glöckchen? es nützt vielleicht nicht viel bei babyvögeln... aber vielleicht bei den anderen die schon fliegen können... (es gibt halsbänder die sich leicht lösen, so kann sich dein freigänger auch durch gestrüpp bewegen ohne das du dir sorgen machen musst das er hängen bleibt und nicht wieder loskommt...)
zu dem eigentlichem problem kann ich leider gar nichts sagen, vielleicht einfach mal unverb. beim rechtsanwalt anrufen!? der kann das sicher am besten sagen.
naja ich denke ihr solltet euch hier nicht so angreifen, mir tun die kleinen vögel auch leid, ich selber habe keine katze mehr, aber ich kann beide seiten verstehen, vielleicht geht es ja zb wenn die katze nachts im haus bleibt!? (falls sie nachts mit vorliebe jägt)
Hallo Kiwi-Maggie,
Kuscheltiger wird dir hier nicht mehr antworten können ;-)
Das Thema selber ist aber sicher für andere User auch noch interessant.
Gillifer
18.05.2007, 10:06
Hallo,
darf ich fragen, wieso Kuscheltiger gesperrt ist?
Hallo,
darf ich fragen, wieso Kuscheltiger gesperrt ist?
ein alter Bekannter der gesperrt wurde und sich verbotenerweise neu angemeldet hatte :roll: ;)
Gillifer
18.05.2007, 10:11
:shock: Uiii!
Danke, Melanie :-) !
Oh ich sag auch nocheinmal was dazu :D
Wir haben ja auch 2 Freigänger und mein Opa ist ein Vogelliebhaber! Er hat auch Bruskästen für die Vogel in seinen Bäumen und alles Mögliche.. Als meine Katzen noch jünger waren haben sie natürlich auch großes Interesse an Vögel gehabt. Meinem Opa gefiehl das natürlich überhaupt nicht und hat die Bäume Quasie zu ner Festung umgebaut. Er hat an den Stamm in ca. 2m höhe Draht gewickelt und den nach Außen gebogen. So konnten die Katzen nicht mehr an die Nester ran. Ich meine in einer Wohnsiedlung, in der man die Bäume an einer Hand abzählen kann geht sowas ja noch, aber wenn man in der Nähe von Wäldern wohnt eher unrealistisch.. Dennoch ist das ne Möglichkeit, die auch durchaus durchsetzbar ist.
Inzwischen sind unsere Katzen aber auch recht alt und haben keine Lust mehr jagen zu gehen..
Wollte ich mal eben gesagt haben :mrgreen:
valeska 1
19.05.2007, 18:28
Hallo,
nun kann man ja wieder Themen erstellen!
Deshalb habe ich deine Frage abgetrennt - so bekommst
du eher Antworten!?
Danke.
Als ich das Posting erstellt hatte, ging es noch nicht.
Es ging lt. Ankündigung des Admins nicht und auch unten links in dem steht, was mir erlaubt und nicht erlaubt ist, stand eindeutig, dass ich keine Themen erstellen darf.
Wie wär´s, wenn die Katzenhalter ihre Katzen zumindest in der Brutzeit mal im Haus halten???
Du hast offensichtlich keine Katze oder? Zumindest keinen Freigänger!
Denn dann wüsstest du, dass man eine Katze, die es gewohnt ist, raus zu dürfen, nicht mal einfach so einige Wochen drin lassen kann. :ranting:
Ähm...was machst du, wenn wegen der Vogelgrippe wieder "Wohnungshaltung" angesagt ist??? Dich vermutlich auch nicht dran halten!
Hundehalter müßen ihre Hunde auch monatelang an der Leine halten...zum Shutz der Jungtiere.
Was ist denn das für ein Argument?
Du versuchst hier Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Das geht eben nicht!
Pferdehalter müssen ihre Tiere ja z.B. auch immer in eingezäuntem Gelände halten oder zumindest beaufsichtigt, wenn sie sie z.B. ausreiten.
Aber das dürfte wohl genau so ein (falscher) Vergleich sein.
Schon richtig...aber man kann ja seine Katzen von anfang an drinnen lassen...sonst braucht man sich keine HAUStiere anschaffen!
Sorry...euch ist doch hoffentlich klar, das Jäger JEDE wildernde Katze...und nix anderes ist Nesträubern...erschiessen darf!??
Ich weiß nicht, wo du das gelesen hast, aber es ist definitiv so nicht korrekt!
Jäger dürfen lediglich Katzen erschießen, wenn sie sich min. 400 m entfernt von der nächst gelegenen Wohngegend aufhaltend angetroffen werden, müssen es aber nicht. Hierbei ist es auch irrelevant, ob die Katze dabei wildert oder nicht. Die Entfernung ist hier maßgebend.
Tja...es gibt Bundesländer, da reichen 100 Meter!! Müssen nicht...aber sie tun es, da auch viele von ihnen "die Faxen dicke haben" und nicht zusehen wollen, wie unzählige Katzen die Vögel in ihrem Revier wildern!
Man kann dich vermutlich nicht rechtlich rankriegen...aber ich hätte schon ein schlechtes Gewissen, wenn ich wüßte das meine Katze draußen Jungvögel killen geht!
"Vermutlich"?
Vielleicht kannst du dich nicht mehr daran erinnern, aber das war genau die Primärfrage in meinem Eingangsposting. Deswegen müsste ich das schon etwas genauer wissen.
Und ja, ein schlechtes Gewissen habe ich auch. Jedes mal!
Zum Glück handelt es sich bei den bisher "gekillten", bzw. verletzten Vögeln nicht um vom Aussterben bedrohte Arten, denn es waren beide male Drosseln.
Mit vermutlich meinte ich, das es wohl zu aufwändig ist, es nachzuweisen, wem gerade diese Vogelkillkatze gehört.
Sicher ist es bedingt "der Lauf der Dinge"...aber rechne mal hoch, wie viele Vögel jährlich durch die tausenden von Freigängern gekillt werden! Da wundert es nicht, das einige Arten von Wildvögeln vom Aussterben bedroht sind!
Zum einen ist es so, wie schon oben geschrieben, dass es sich in meinem Fall um Drosseln handelt, also nicht um eine seltene Art und zum anderen ist es ja auch so, dass wenn eine Vogelart deswegen "aussterben" sollte, weil sie von Katzen (oder anderen Tieren) während der Brutzeit "gekillt" wurde, hat es die Natur eben so eingerichtet, dass die Tierart ausstirbt.
Diesmal waren es Drosseln...weißt du, was deine Katze sonst noch killt und nicht nach Hause bringt?
Man sollte viel mehr mal daran denken, wie viele Tiere/Tierarten sterben/aussterben, nur von Menschenhand verursacht.
Und das ist dann ganz sicher nicht mehr "der Lauf der Dinge"!
DAS ist auch richtig...aber genau gesehen ist auch die planlose Vermehrung von Katzen ja ein Eingriff in die Natur, den der Mensch vornimmt...ohne die Fütterung/TA-Betreuung durch Menschen, würde es nicht so viele freilaufende Katzen geben!
So sehe ich das eben und ich denke, dass es auch die meisten anderen (rational denkenden) Menschen so sehen.
Ich werde mich jedenfalls in meinem Carport mit der Softair auf die Lauer legen, wenn "meine" Gartenrotschwänze dieses Jahr wiederkommen und Nachbarkater nix besseres zu tun haben, als auf unserem Auto rumzutoben, um an das nich ohne Weiteres vom Boden zu erreichende Nest zu kommen.
Dir ist aber schon klar, so will ich zumindest hoffen, dass es gleich dreifach illegal ist, was du da gerade angekündigt hast?
Selbstjustiz: Du müsstest zunächst mit dem Halter des/der Kater reden, notfalls eine Anzeige gegen ihn machen, wg. Sachbeschädigung, wenn sie auf deinem Auto "herum turnen".Hab ich getan...eiziger Kommentar...es ist ne Katze, da kann man nix machen!
Tierquälerei: Verstoß gegen das Grundgesetz (verankerte Tierschutzgesetz) und gegen das WaffG (bei einer E0 ab > 0,5 Joule Bewegungsenergie), wenn du mit einer Schusswaffe < oder > 0,5 Joule (max.) Bewegungsenergie (E0) auf ein Wirbeltier schießt!Wo hab ich geschrieben, wie viel Joule die Softair hat??
WaffG.: Wenn du mit einer Waffe, die eine E0 ab > 0,5 Joule Bewegungsenergie auf einem nicht befriedeten Besitztum schießt, bzw. auf befriedetem Besitztum und nicht sicherstellen kannst, dass das/die Projektil/e diese Grundstück nicht verlassen können, machst du dich schon strafbar, i.S.d. WaffG.!
Bei einem Carport dürfte es da quasi unmöglich sein, da dort wohl eine direkte Anbindung an eine öffentliche Straße sein dürfte.
Aber es reicht hier ja auch schon, wenn nur die theoretische Möglichkeit besteht, dass das Projektil (das 6 mm Geschoss) euer/dein Grundstück verlassen kann!
Viele Leute meinen, dass Softair "Spielzeug" wären, aber das gilt lediglich für die mit einer E0 bis max. < 0,5 Joule! Die ab > 0,5 Joule sind erst ab 18 Jahren, zwar erwerbschein frei, aber dennoch nicht in der Öffentlichkeit zu führen (sonst nur mit Waffenschein, bzw. WBK) und sie unterliegen voll dem WaffG.!Die Softair gehört meinem 15 jährigen Sohn ...folglich fällt sie wohl nicht unter diesen Aspekt!
Wasserpistole hatte nämlich Null Erfolg...tja, dann gibt´s dies Jahr halt nen paar blaue Flecken!
Sollte ich dich, oder auch jemand Anderen, dabei erwischen, dass er mit o. g. Waffen auf Tiere schießt, werde ich sehr unangenehm werden und diese Person in jedem Fall wegen der ebenfalls o. g. Verstöße anzeigen.
Besonders die Verstöße gegen das WaffG. sind keine Kavaliersdelikte und werden, nicht ohne Grund, mit hohen Strafen belegt!
Tja...dann hoffe ich auch mal, das man dich "rechtlich" für das Wildern deiner Katze rankriegen kann!!